Newsflash

Der in Frankreich wegen eines Schreibfehlers versehentlich freigelassener Serienvergewaltiger ist wieder in Haft. Für die erneute Inhaftierung des Mannes hatte sich am Wochenende auch Staatschef Nicolas Sarkozy eingesetzt. Man könne einen Serienvergewaltiger nicht aufgrund eines Verfahrensfehlers auf freien Fuß setzen, sagte Sarkozy.
 

Sexualstraftäter

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    Home
    Polizist als Sittenstrolch
    Geschrieben von Administrator   
    Sonntag, 11. Juli 2010

    13-Jähriger im Internet belästigt

    Wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger ist am Freitag am Innsbrucker Landesgericht ein Unterländer vor Gericht gesanden. Der Mann hatte Kinderporno-Dateien zwar nicht besessen, aber angesehen. Das Besondere an dem Fall: Der Angeklagte ist ein Polizist! Er wurde – nicht rechtskräftig – zu einer Geldstrafe verurteilt.

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    Vernünftige Haftstrafe
    Geschrieben von Administrator   
    Samstag, 10. Juli 2010

    Zwölfeinhalb Jahre und Sicherungsverwahrung

    Das Landgericht Gera hat einen Kinderschänder zu neun Jahren Haft verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte des sexuellen Missbrauchs von seinen Kindern in zwei Fällen schuldig gemacht hat. Dem 57-Jährigen aus Greiz war vorgeworfen worden, sich in mehreren hundert Fällen zwischen 1994 und 2004 an seinen Töchtern vergangen zu haben. Die Opfer konnten Tatumstände und Zeitabläufe aber nicht mehr genau eingrenzen, sodass der Mann in allen außer zwei Fällen freigesprochen wurde.

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    Sicherungsverwahrung
    Geschrieben von Administrator   
    Freitag, 9. Juli 2010

    Unnötige Diskussion

    Da scheiden sich die Geister. Die Einen warnen, man verzichte auf das Instrument, die Gesellschaft vor unbelehrbaren Kriminellen zu schützen. Die Anderen sagen: Ein Umdenken in Sachen Sicherungsverwahrung war überfällig. In dieser Woche sorgt der Fall Lothar K. für Diskussionsstoff: Nach der Entlassung von zwei Straftätern aus der Sicherungsverwahrung in Hessen hat das  Oberlandesgericht Frankfurt im Fall eines weiteren anders entschieden. Der 52-jährige Lothar K. gilt weiterhin als gefährlich und muss im Gefängnis bleiben. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Auch der 52-Jährige hatte sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte berufen, wonach eine rückwirkende Sicherungsverwahrung von mehr als zehn Jahren unzulässig ist.

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