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Gemeindepfarrer Selbstanzeige |
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Geschrieben von Administrator
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Mittwoch, 10. März 2010 |
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"Fragwürdiges Verhalten" bereits 1999 Augsburg/München (ddp-bay). Elf Jahre nach einem mutmaßlichen sexuellen Missbrauch von Kindern hat das Bistum Augsburg einen ehemaligen Gemeindepfarrer zur Selbstanzeige gezwungen. Der Mann stehe im Verdacht, sich im Jahr 1999 Kindern gegenüber «auf moralisch fragwürdige» Weise verhalten haben, betonte das Bistum heute. Näher wurden die Vorwürfe nicht erläutert. Eltern hätten sich damals an das Bischöfliche Ordinariat gewandt, aber zugleich darum gebeten, keine Strafanzeige zu erstatten.
Taten bereits verjährt? Womöglich sind die Taten inzwischen bereits verjährt. Berechnungsgrundlage dafür ist das in diesem Fall noch unbekannte Alter der Opfer. Die strafrechtliche Verjährungsfrist läuft erst ab der Volljährigkeit der Kinder. In Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch liegt sie bei zehn Jahren. Für besonders schwere Fälle gilt eine Frist von 20 Jahren. Der sexuelle Missbrauch von minderjährigen Schutzbefohlenen verjährt derzeit innerhalb von fünf Jahren.
CSU-Chef Horst Seehofer unterstützt die Forderungen nach längeren Verjährungsfristen. Man müsse nicht nur über die Aufklärung und die Bestrafung solcher Fälle, sondern auch «über die rechtlichen Grundlagen nachdenken», sagte der bayerische Ministerpräsident am Montag in München. «Dies sollte man mit der gebotenen Sorgfalt tun.»
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) schlägt als Frist mindestens 30 Jahre vor. Den Missbrauchsopfern müsse ein «ganz klares Signal» gegeben werden. Bei diesem Delikt komme man erst sehr viel später als bei anderen Delikten dazu, die «Täter zu verfolgen». Oftmals seien nämlich die Opfer nicht in der Lage, frühzeitig auf die Täter hinzuweisen.
Anlaufstellen für Pädophile schaffen Die Freien Wähler (FW) mahnten: «Mindestens genauso wichtig ist eine bessere Vorbeugung und ausreichend Beratungsstellen für Pädophile sowie Anlaufstellen für Missbrauchsopfer». FW-Fraktionschef Hubert Aiwanger verwies auf ein Präventionsprojekt an der Berliner Charité, das mit Telefonberatung und Therapieangeboten für Pädophile großen Erfolg habe.
Der in Augsburg unter Verdacht stehende Pfarrer bestritt 1999, dass sein Verhalten gegenüber Kindern jemals die Schwelle des moralisch oder rechtlich Erlaubten verletzt habe. Dennoch wurde er aus der Gemeinde abgezogen und mit einer Aufgabe betraut, «bei der keine Gefahr eines unkontrollierten Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen bestand», wie das Bistum mitteilte. Nun wurde er komplett von seinen priesterlichen Aufgaben entbunden.
Generalvikar Karlheinz Knebel sagte, Bischof Walter Mixa dulde bei Kindesmissbrauch «keine Toleranz». Für das Bistum Augsburg hätten «die Sicherheit und Geborgenheit von Kindern und Jugendlichen in der Obhut der Kirche, die Glaubwürdigkeit der Kirche und die Wiederherstellung des öffentlichen Vertrauens oberste Priorität». Knebel kündigte an, das Bistum werde neue Hinweise auf Missbrauchsfälle unmittelbar an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
Kooperation des Bistums gelobt Morgen wird es ein Treffen von Bistumsvertretern mit dem Chef der Augsburger Staatsanwaltschaft, Reinhard Nemetz, geben, um die Vorgehensweise zu besprechen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft lobte, dass das Bistum umfassende Kooperationsbereitschaft versichert habe.
Das betrifft auch Missbrauchsvorwürfe gegen das Benediktinerkloster St. Ottilien. Dort soll in den 60er Jahren ein als Erzieher und Lehrer tätiges Ordensmitglied Nacktfotos von Buben gemacht haben. Die Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen hier noch.
10.03.2010 SR(e110) |
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