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"Ich möchte in Polen das restriktivste System der Bestrafung von Personen einführen, die Kinder vergewaltigen", erklärte der polnische Premier Donald Tusk im Fernsehsender TVN24. Er betonte, dass in den nächsten Wochen Gesetzesänderungen vorbereitet würden, die die chemische Kastration von Pädophilen ermöglichen sollten. Verfassungsrechtler kritisieren die Vorschläge der Regierung.
 

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    10 jähriger Täter PDF Drucken E-Mail
    Geschrieben von Administrator   
    Sonntag, 20. Januar 2008

    Wie weit die Kinderfickerlobby reicht...

    In den vergangenen Tagen sind wir  auf folgenden Fall gestossen, der zwar schon einige Zeit zurückliegt, aber trotzdem ein klassisches Beispiel darstellt, welchen Schutz Kinderschänder in Deutschland geniessen. Wir greifen diesen Fall im Einverständnis mit dem besorgten Kindesvater auf, dessen Marthyrium mit dem Missbrauch seiner 7 jährigen Tochter durch einen 10 jährigen Täter begann und immer noch  andauert. Den nachfolgenden Text geben wir hier unverändert wieder:

    Offener Brief
    Sehr geehrte Lütjenburger Mitbürger, als betroffener Vater möchte ich einmal öffentlich zu dem - mittlerweile zum Stadtgespräch gewordenen - Vorfall bezüglich der sexuellen Belästigung an meiner Tochter am Pfingstfreitag Stellung nehmen. Fakt ist, dass meine 7-jährige Tochter auf einem Spielplatz, der nur 150 m von unserem Grundstück entfernt liegt, spielte. Gegen 16.15 Uhr kam es dann zu folgendem Vorfall: Meine Tochter wurde von einem 10-jährigen (auch schon vor diesem Vorfall auffällig gewordenen) Jungen ins Gebüsch gezerrt und ihr wurde dort trotz größtem Widerstand (verbal und nonverbal), sowohl die Jeans als auch die Unterhose heruntergerissen. Erst durch das beherzte Eingreifen anderer Kinder, die den Vorfall beobachtet haben, konnte weiteres vermieden werden. Diese Kinder brachten dann meine Tochter nach Hause, erzählten mir von dem Vorgefallenen und nannten mir auch den Namen des Jungen. Ich rief dann, zwar aufgeregt, aber so sachlich wie möglich bei den Eltern des Jungen an, um den Vorfall zu schildern und eine Klärung herbeizuführen. Die Eltern waren nicht da, ich sprach mit dem Großvater des Jungen. Nachdem ich diesem den Grund meines Anrufs nannte, erhielt ich zur Antwort:" Ich bin pensionierter Oberstaatsanwalt, sollten Sie es wagen, gegen meinen Enkel vorzugehen, werde ich Sie fertig machen."Über so viel Unvernunft konnte ich nur zweifeln, also erstattete ich mit meiner Tochter und einer Zeugin Anzeige bei der Polizei.

    Dort wurde ich darüber aufgeklärt, dass das betreffende Kind noch nicht strafmündig sei und deshalb eine Anzeige eher keine Strafverfolgung nach sich ziehen würde. Die folgende Nacht war für unsere Familie ein Albtraum.
    Mein Kind schreckte immer wieder aus dem Schlaf hoch, weinte viel und sagte immer wieder: "Papa, mir darf doch keiner die Hosen ausziehen!" Es ist vielleicht nachzuvollziehen, dass ich mich unter diesen Eindrücken zu einer - zugegebenermaßen - sehr groben öffentlichen Beleidigung hinreißen ließ. Als Vater, der sein Kind leiden sieht und zu hören bekommt, dass es keine Chance gibt, dass diesem Vorfall nachgegangen wird, um auch andere Kinder zu schützen, sah ich in diesem Moment keine andere, als eine solche drastische "Veröffentlichung". Für diese öffentliche Beleidigung möchte ich mich entschuldigen. Aber die Geschichte geht noch weiter, jetzt kamen noch Repressalien dazu. Als ich meine Tochter am ersten Schultag nach den Ferien in die Schule bringen wollte, wurde mir nahe gelegt, die Anzeige zurückzuziehen, andernfalls würde meine Tochter der Schule verwiesen! (Die Mutter des Jungen arbeitet dort als Pädagogin). Der Junge ging weiterhin ohne Folgen zur Schule. Meine Tochter ging also eine Woche lang erstmal nicht zur Schule, bevor ich sie dann in der Hohwachter Grundschule anmeldete. Dies war möglich, weil die Kosten von der Stadt Lütjenburg (also dem Steuerzahler) übernommen wurden! Seitens besorgter Eltern auch anderer Kinder ist eine schriftliche Anfrage an die Stadtverwaltung ergangen, mit der Bitte um Klärung und mit dem Ausdruck der Besorgnis. Darauf kam bisher keine Reaktion Mein Anliegen ist es lediglich, Kinder davor zu bewahren, körperlichen und/oder psychischen Schaden durch solche verhaltensauffällige Kinder zu erleiden und mit ganzer Kraft dafür einzutreten, dass die Eltern solcher Kinder zum einen die Verantwortung übernehmen und zum anderen dafür Sorge tragen, das ein solches Kind therapeutisch behandelt wird, damit sich ein solcher Vorfall nicht wiederholen kann. Zur Not unter Einschaltung des Jugendamtes. Auch in einer Kleinstadt wie Lütjenburg und auch wenn die Eltern bekannte Persönlichkeiten( Vater Rechtsanwalt/Mutter Lehrerin) sind, kann es meiner Meinung nach nicht sein, dass solche und ähnliche Vorfälle totgeschwiegen werden. Gegen mich wurde inzwischen Anzeige erstattet, weil der Junge (angeblich) unter den Folgen dieses Vorfalls leidet! Nach dem Leid meiner Tochter fragt niemand! Kann es sein, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird?
    Mit freundlichen Grüßen Andreas Bäthjer Lütjenburg

    Dieser offene Brief zog ein Ermittlungsverfahren gegen den Schreiber nach sich, da ja - wie schon darin erwähnt - der Grossvater des Täters ehemaliger Oberstaatsanwalt war und so über die notwendigen Kontakte verfügt, um trotz der entsprechenden Sachlichkeit in diesem offenen Brief ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen. 

    Noch vor Ende 2006 soll es übrigens zu einem weiteren Vorfall mit diesem "Schüler" gekommen sein, nach dem er auf Drängen der Eltern des nächsten Opfers kurzfristig vom Unterricht suspendiert wurde. Eine Strafverfolgung gab es auch in diesem Fall nicht.

    Wer aber jetzt denkt, dass das alles war, ist klar im Irrtum, denn (Originaltext):

     

    Am 12.12.2006 klingelte es gegen 17 Uhr an meiner Wohnungstür. Ein Mann mit einem Paket stand vor meiner Tür und frage mich ob dieses für mich sei. Da es schon ziemlich dunkel draußen war, musste ich mich zu ihm hinbeugen um den Empfänger genau lesen zu können. Plötzlich und ohne Vorwarnung schlug er mir mit seiner Handkante gegen den Kehlkopf, der zweite Schlag ging gegen mein Schlüsselbein. Dann stürmen insgesamt 12 SEK Beamte meine Haus und schlugen dabei wild auf mich ein ( siehe Attest Arzt ).Ein Beamter (der als Postbote getarnte) raunzte mir dabei zu, „ Schönen Gruß von Schamerowki. Wir werden Dir schon zeigen was es bedeutet sich mit ihm anzulegen, wenn du nicht endlich Ruhe gibt’s, kommen wir immer wieder“. Dann legten Sie mir Handschellen an, stellten mich in eine Pfütze (es hatte den ganzen Tag geregnet) und brachten mich nach einiger Zeit zur Wache, während andere mein Haus durchsuchten und es beschädigten (Schadenshöhe ca.500 Euro). Meine Rechte gemäß Grundgesetz als Deutscher meinen Anwalt anzurufen, wurde mir verweigert. Auf der Wache befanden sich u.a ein Beamte des Ordnungsamtes, eine Ärztin des Gesundheitsamtes und ein Richter. Ihr Plan war es mich als unzurechnungsfähig einzustufen und mich in eine Anstalt einzusperren (siehe Anhörungsprotokoll Amtsgericht Plön 6XiV 49/06L). Da ich Ihnen aber keine Veranlassung gab und meine Frau in der Zwischenzeit meinen Anwalt angerufen hatte und dieser sich mit dem Richter verbinden ließ, ließ sich ihr Plan nicht umsetzen. Die Amtsärzten versuchte mir immer wieder und wieder einzureden, das ich angeblich ein verengtes Denken hätte und dringend therapeutische Hilfe benötigen würde und sie mir raten würde mich dringest einweisen zu lassen. Dann mussten sie mich gehen lassen. Gerechtfertigt wurde dieser Aktion gegen mich mit der Aussage, dass ich angeblich Kontakte zur Russenmafia hätte. Wer diese Anzeige erstatte, braucht hier nicht noch einmal extra erwähnt werden. Ich ging noch am selben Tag zum Arzt, der mit diverse Druckstellen und Schürfverletzungen seitens dieser Aktion am ganzen Körper bestätigte. Am 18.18.06 erstatte ich beim Amtsgericht Plön Strafantrag bezüglich § 224 Gefährliche Körperverletzung. diese Anzeige ließ ich mir schriftlich bestätigen. Da nie darauf etwas erfolgte, fragte ich mit Schreiben vom 06.02.07 beim Amtsgericht Plön diesbezüglich nach. Leider auch ohne Erfolg. Sie wurde erst gar nicht bearbeitet. Da ich mich als besorgter Vater für meine Tochter einsetze den Fall nicht auf sich beruhen ließ und eine Behandlung des Kinder Jasper Schamerwoski forderte und auch andere Kinder vor ihm schützen wollte und will, wurde gegen mich ein Verfahren eingeleitet um mich auf diesen Wege mundtot zu machen. Am 30.08.07 ist diese Verfahren vor dem Amtsgericht Plön gegen mich eröffnet wurden. Ich soll, nur weil ich es nicht als normal ansehe dass ich meine Tochter als Freiwild zur Verfügung stellen soll und dem widerspreche eine Geldstrafe zahlen. Wenn ich diese zahle wird das Verfahren eingestellt im anderen Fall würde es zu einer Gefängnisstrafe gegen mich führen. Ich frage mich allen Ernstes in welchem Land wir leben, wo Menschenrechte so mit Füßen getreten werden oder mit welchen Recht Jasper Schamerowski meine Tochter sexuell nötigen darf, nur weil sein Opa Oberstaatsanwalt und sein Vater Rechtsanwalt in Lütjenburg ist. Darf hier auf Kosten der Bürger das Gesetz nach Belieben hin und hergebogen werden oder sollten wir nicht alle (egal welche Position wir innehaben) gleich behandelt werden. Ist es nicht auch Machtmissbrauch was durch den Herrn Oberstaatsanwalt erfolgte?

    Wir lassen das erst einmal ohne Kommentar, denn die Tatsachen sprechen für sich !

    PL (mit freundlicher Genehmigung von Herrn Baethjer)

    Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 20. Januar 2008 )
     
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